Ludwig XIV beobachtet die Schlacht um Valencienne.
Kupferstich von J. Edetinck scul. zwischen 1656 und 1677
Auf diesem Kupferstich ist Ludwig XIV. mit einem Kastenbinokular zu sehen. Tatsächlich besaß der französische König sogar fünf Instrumente von Cherubin d’Orleans, von denen vier Binokulare dieser Art waren. Kurze Zeit nachdem Ludwig XIV. sein erstes binokulares Fernrohr erhielt, wurden auch für – nachweislich – 16 weitere Adelige in ganz Europa binokulare Fernrohre von Cherubin hergestellt. Darunter König Charles II. von England, König Jan III. Sobiesky von Polen, Großherzog Cosme III. der Toskana u.v.m. Die große Mehrheit der Besitzer von Cherubins Instrumenten waren also Adelige. Das heißt natürlich nicht, dass sie sich nicht auch als Forscher verstanden, die die Binokulare aus wissenschaftlichem Interesse gekauft hatten und damit zugleich ein Gefühl von Exklusivität und Prestige verbanden. Was diese Binokulare in ihrer Funktion als Prestigeobjekte von anderen Forschungsinstrumenten der Zeit unterscheidet, ist folglich, dass sie einen adeligen Besitzer hatten, der nicht primär Wissenschaftler war.
Auch das Göttinger Binokular kann einen adeligen Besitzer vorweisen: Großvogt Joachim Heinrich von Bülow. Dieser lebte von 1650 bis 1724 – also in einem Zeitraum, in dem die Herstellung des Binokulars fällt. Sehr wahrscheinlich wurde es sogar für ihn persönlich angefertigt. Nach seinem Tod wurde es der Universität Göttingen übergeben. Ob es dort je als Forschungsinstrument benutzt oder ob seiner Seltenheit wegen direkt als Sammlungsobjekt ausgestellt wurde, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Trotzdem lässt sich noch einiges über seine Nutzung herausfinden.